des Vorstands des ZDS-DZfMR e. V. nach sachlich unrichtigen Angaben des ehemaligen Pressesprechers des ZDS – DZfMR e. V. in der breiten Öffentlichkeit:

  • Der ZDS-DZfMR e. V. ist im Reichsvereinsregister des BRD-Ausnahmegerichts (Amtsgericht Flensburg) als eine Menschenrechtsorganisation nach Reichsvereinsrecht eingetragen
  • Das Registergericht ist jedoch kein ordentliches Staatsgericht (vgl. § 15 GVG)
  • Die Fremdverwaltung des Registergerichts ist zur Verwaltung unserer Mitglieder nach § 16 GVG nicht befugt, insoweit besteht auch kein Auskunftsrecht über Vereinsinterna des ZDS-DZfMR e. V.
  • Der Zentralrat Deutscher Staatsbürger - Deutsches Zentrum für Menschenrechte e.V. ist eine Gebietskörperschaft nach verbrieftem Recht gemäß Art. 1, 25, 140 GG
  • Wir ordnen und verwalten nach §72 BGB in Gemeinschaftssachen selbst (Art. 140 GG)
  • Nach UN-Res 217A (III) ist jeder Mensch Mitglied unserer Gemeinschaft, da wir als Menschenrechtsorganisation die Aufgabe haben, die Menschenrechte auf der Basis des nationalen Rechts (Deutsches Recht) und des übergeordneten Internationalen Völkerrechts für alle Bürger national und international zu vertreten.
  • Die Mitgliedschaft in unserer Gemeinschaft ergibt sich aus Art. 1 GG (das Deutsche Volk bekennt sich zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt)
  • Die weiteren einschlägigen Regeln ergeben sich aus dem Völkerrecht nach Art. 25, 140 GG für das Gemeinschaftsrecht.
  • Unser  rechtliches Interesse ergibt sich aus Art. 140 GG, dem Deutsches Recht nach Deutscher Verfassung  für das Bekenntnis des Deutschen Volkes in Menschenrechtsfragen, das in Art. 140 GG als Gemeinschaftsrecht mit eigenem Rechtskreis zugrunde gelegt, und in Art. 1 GG garantiert wird.
  • Die geänderten Landesverfassungen nach 1950 sind für das Deutsche Volk nicht bindend, da die Regeln für das Gemeinschaftsrecht, die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Leistungen, durch die Landesgesetzgebungen bestimmt wird, das Reich aufstellt, womit das Eigentum und andere Rechte der Gemeinschaft zu gewährleisten sind.
  • Die Landesgesetzgebungen sind daher nicht identisch mit den Landesverfassungen.
  • Wir sind natürlich im Rahmen des §13 GVG an das BGB gebunden, jedoch nur in Verbindung mit §15 GVG unter der Deutschen Verfassung nach Gemeinschaftsrecht, der nach §16 GVG in Deutschland nicht praktiziert wird.
  • Da unser ehemaliger Pressesprecher zur Korrektur seiner sachlich unrichtigen Angaben in der breiten Öffentlichkeit nicht bereit war, wurde er vom Vorstand des ZDS-DZfMR e. V. aus seinem Amt abberufen.
  • Interessenten an unserer gemeinnützigen Arbeit werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Antragstellungen zur Aufnahme in den ZDS-DZfMR e. V. über das unbefugte Referat für Öffentlichkeitsarbeit nicht zur Aufnahme in den Verein führen.
  • Beitrittserklärungen zur aktiven Mitarbeit im Verein für den weiteren Auf- und Ausbau von Regionalvertretungen in Deutschland sind nach wie vor auf dem Postweg ausschließlich an den Vorstand des ZDS – DZfMR e. V., Kolonnenweg 29, 24837 Schleswig zu richten.
  • Bewerbungen für Regionalvertretungen in den Ländern / Bewerbungen für spezielle Tätigkeitsbereiche innerhalb unserer Referate, in denen Interessenten je nach ihren persönlichen Fähigkeiten unsere gemeinnützige Arbeit aktiv unterstützen möchten, richten Sie mit Ihrem Lebenslauf und Paßbild bitte schriftlich an den Vorstand des ZDS – DZfMR e. V., Kolonnenweg 29, 24837 Schleswig.
  • Sollten dem ehemaligen Referatsleiter für Öffentlichkeitsarbeit des ZDS-DZfMR e. V. möglicherweise Bargeld- und/oder Sachspenden persönlich zur Verfügung gestellt worden sein, worüber der Vorstand nicht gleichzeitig in Kenntnis gesetzt wurde, wird hiermit um sachdienliche schriftliche Information dieser Spender an den Vorstand des ZDS – DZfMR e. V., Kolonnenweg 29, 24837 Schleswig gebeten.
  • Der guten Form halber bringt der Vorstand nochmals sein Bedauern über die durch den Alleingang unseres ehemaligen Pressesprechers entstandenen Irrungen und Wirrungen in der Öffentlichkeit zum Ausdruck. Für dadurch verursachte Unannehmlichkeiten und Belästigungen bitten wir nochmals um Entschuldigung.

 

ZDS-DZfMR e. V.

Vorstand